Wir bieten den individuell erforderlichen sozialen Empfangsraum für Menschen mit einer nachhaltigen psychischen Beeinträchtigung, die im Rahmen ihrer Erkrankung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Unser Angebot richtet sich an Betroffene mit Verurteilung nach §157 StVg “vorläufiges Absehen vom Vollzug” oder §47 StGB “Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme” auf Grundlage von §21.1/.2 StGB.
Leistungsangebot:
Vollzeitbetreutes Wohnen
Teilzeitbetreutes Wohnen
Mobile Begleitung
Tagesstruktur
Beratung