Kriterien 1-15
Formale Voraussetzungen & Org.
Kriterien 16-27
Spendenwerbung und -sammlung
Kriterien 28-33
Spendenmittelverwendung
Kriterien 34-35
Informationspflicht
Kriterien 1-15
Formale Voraussetzungen & Org.
- Die Organisation ist in Österreich ansässig und besitzt eine österreichische oder EU- oder EWR-Rechtsform.
- Die Organisation verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO, oder die NPO beschäftigt sich ausschließlich mit der Sammlung von Spenden mit dem Ziel der Weitergabe an andere Organisationen im Sinne der §§ 34 ff BAO.
- Die Organisation verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen mit internem Kontrollsystem und einen dem Organisationsumfang entsprechenden Abschluss des Rechnungswesens. Die Organisation verfügt über eine plausible Liquiditätsplanung für das dem Prüfungszeitraum jeweils folgende Rechnungsjahr.
- Die Organisation verfügt über eine ausformulierte Selbstdarstellung. Die Selbstdarstellung gibt Auskunft über Rechtsform, Ziele und Zwecke der Organisation, benennt Personen, welche die Organisation nach außen vertreten und Gremien, die über die Verwendung der Gelder entscheiden.
- Die Leitung ist einem übergeordneten Kontrollorgan verantwortlich. Die Mitglieder des Kontrollorgans dürfen kein persönliches finanzielles Interesse an der Organisation haben. Die Leitung darf kein persönliches finanzielles Interesse haben, das über das festgelegte Gehaltsschema hinausreicht.
- Persönliche Verflechtungen von Mitgliedern des Leitungs- und des Kontrollorgans mit kommerziellen Unternehmungen, die in einer geschäftlichen Beziehung zur Organisation stehen, sind offen zu legen und im Finanzbericht zu erläutern. Die Verfolgung des Organisationszwecks in Entsprechung oder im Sinne der §§ 34 ff BAO und sonstige Geschäftstätigkeiten der Organisation werden getrennt dargestellt. Bei Vorliegen von gewerblicher Tätigkeit durch eine Organisation wird dafür ein getrennter Organisationszweig und Rechnungskreis geführt.
- Die Organisation entscheidet grundsätzlich in eigener Verantwortung über die Verwendung ihrer Spenden oder ist in die Entscheidung über die Verwendung eingebunden (z.B. bei internationalen Organisationen)
- Die Organisation verfügt über ein in den zuständigen Gremien beschlossenes und dokumentiertes internes Kontrollsystem.
- Die Organisation dokumentiert ein Gehaltsschema/die Gehaltsschemata, nach dem/nach denen ihre Dienstnehmer entlohnt werden.
- Die Organisation verfügt über ein eigenes Bankkonto.
- Die Organisation benennt eine Person zur Einhaltung des Datenschutzes.
- Die Organisation benennt einen Verantwortlichen/die Verantwortlichen für die Werbemaßnahmen.
- Die Organisation verfügt über einen eigenen Internetauftritt (Homepage). Die Informationen auf der Homepage haben in deutscher Sprache zu erfolgen und haben zumindest folgende Informationen zu beinhalten:
- Selbstdarstellung (siehe oben Kriterium 4)
- Jahresbericht inklusive Finanzbericht und verantwortliche Personen für die Verwendung der Spenden, für die Spendenwerbung und für den Datenschutz (siehe unten Kriterium 34.)
Es wird empfohlen, diese Informationen auf der Startseite der Homepage unter „Über uns“, „der Verein“, „Spendengütesiegel- Informationen an Spender“ darzustellen.
- Die vertretungsbefugten Organe der Organisation sind verpflichtet, den Wirtschaftstreuhänder und die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen über ein gerichtlich anhängiges Strafverfahren gegen die Organisation selbst bzw gegen die vertretungsbefugten Organe der Organisation zu informieren. Der Wirtschaftstreuhänder hat bei Bekanntwerden über das Vorliegen eines gerichtlich anhängigen Strafverfahrens gegen die Organisation selbst bzw gegen die vertretungsbefugten Organe der Organisation die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zu informieren.
- Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen behält sich das Recht vor, den Antrag auf Vergabe bzw. Verlängerung des OSGS abzulehnen, wenn durch Verleihung bzw Verlängerung des OSGS dem OSGS ein schwerer Imageschaden droht (zB bei gerichtlich anhängigen Strafverfahren, medialer Berichterstattung etc).
Kriterien 16-27
Spendenwerbung und -sammlung
- Der Bereich ‚Lauterkeit in der Spendenwerbung’ ist durch die für die zu prüfende Organisation vertretungsbefugten Personen in einer entsprechenden Selbstverpflichtung für korrektes und ethisches Spendenwerben verbindlich und öffentlich zu regeln. Der Kriterienkatalog führt dazu in den nachfolgenden Punkten wesentliche, zentrale Dimensionen an:
- Die Letztverantwortung für Spendensammlungen und Werbung im Namen einer Organisation wird an Dritte nicht übertragen.
- Bei Spenden- und Mitgliederwerbung beachtet die Organisation die Bestimmungen des Konsumentenschutz- (u.a. Rücktrittsrechte), des Datenschutz-, des Telekommunikationsgesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Zahlungsdienstegesetzes sowie die Europäische Datenschutzgrundverordnung in den jeweiligen gültigen Fassungen. Darüber hinaus sind bei Bargeld-Spendensammlungen die jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen anzuwenden.
- Die Fördermitgliedschaft und andere Formen der dauerhaften Unterstützung müssen nach 12 Monaten ab Abschluss jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündbar sein. Wird der Beitrag über ein Jahr hinaus im Voraus bezahlt, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des zum Zeitpunkt der Kündigung vorausbezahlten Anteils.
- Die Organisation übermittelt dem Spender nach Abschluss der Spendenzusage schriftlich oder elektronisch die Unterstützungsvereinbarung. Darin weist diese ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht hin. Im Fall einer elektronischen Datenaufnahme wird die Unterstützungsvereinbarung entweder durch die NPO oder durch einen beauftragten Dienstleister binnen drei Werktagen per Email übermittelt – falls keine Email des/der UnterstützerIn bekannt ist, innerhalb von zwei Wochen per Post. Der/die FundraiserIn übergibt bei persönlichem Kontakt zumindest die Kontaktmöglichkeiten zur jeweiligen NPO.
- Bei Abschluss von Lastschriftaufträgen verpflichtet sich die Organisation, einen prüffähigen Nachweis des Auftrages in der Organisation aufzubewahren.
- Ohne bestehende konkrete Vorkontakte werden keine unerbetenen Telefon- oder E-Mail-Werbe-Vorgänge unternommen.
- Die in der Spendenwerbung gemachten Aussagen in Wort und Bild sind wahr, eindeutig und sachlich richtig. Es werden keine wesentlichen Fakten verschwiegen und keine Übertreibungen oder irreführenden Fotos verwendet. Die Grenzen von Sitte und Anstand werden gewahrt.
- Die Organisation verpflichtet sich bei sämtlichen Aktivitäten zur Spendenwerbung, Irreführungen der angesprochenen Personen zu vermeiden. Die Organisation trägt Sorge dafür, dass organisationsextern beauftragte Werber (haupt- oder ehrenamtlich) bzw. Werbeagenturen den Inhalt dieses Kriterienkatalogs einhalten.
- Es werden keine Bezeichnungen, Namen, Namenskürzel, Aufmachungen, Zeichen oder Logos verwendet, welche geeignet sind, Verwechslungen mit Bezeichnungen, Namen, Namenskürzel, Aufmachungen, Zeichen oder Logos anderer Organisationen oder Institutionen oder den Eindruck einer Beziehung zu anderen Organisationen oder Institutionen entstehen zu lassen.
- Jede Organisation hat eine interne Qualitätssicherung für Spendenwerbung in angemessener Form vorzuweisen(Beschwerde- und Prozessmanagement, Schulungsmaßnahmen etc.)
- Bei der Annahme von Spenden hat die Organisation sicher zu stellen, dass sämtliche dahinter liegenden Prozesse das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen weitestgehend ausschließen.
Kriterien 28-33
Spendenmittelverwendung
- Die Verwendung der Spenden erfolgt für die in der Selbstdarstellung angeführten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke und/oder für die in der Werbung dargestellten Zwecke bzw. für die Zwecke, die der Spender selbst bestimmt hat (Zweckbestimmung). Die Verwendung der Spenden erfolgt aufgrund der Beschlüsse des Entscheidungsgremiums.
- Organisationen mit nationalen und internationalen Vernetzungen und Spendenweiterleitungen haben dies darzustellen und Einsicht in die zu berücksichtigenden Vereinbarungen zu geben.
- Wenn die Verwendung für die in der Selbstdarstellung oder Werbung angeführten Zwecke nicht mehr möglich ist, weil eine Hilfsaktion bereits abgeschlossen, aufgrund unvorhergesehener Umstände abgebrochen oder sonst notwendigerweise beendet wurde, werden diese Spenden für ähnliche Zwecke verwendet.
- Bei der Verwendung der Spenden werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angewendet. Auf Pkt 34 sowie die Empfehlung für die Zuordnung und Darstellung von Ausgaben im Rahmen der Spendengütesiegelprüfung (Empfehlung für Zuordnung und Darstellung von Ausgaben und Ausgabenmatrix) wird verwiesen.
- Die Kosten für Spendenwerbung (z.B. Personalaufwand, Werbung, Selbstdarstellung) und Spendensammlung sind angemessen.
- Vorübergehend nicht verwendete Spendenmittel sind unter den Grundsätzen Verfügbarkeit, Sicherheit, angemessene Rendite zwischen zu veranlagen.
Kriterien 34-35
Informationspflicht
- Die Organisation erstellt spätestens bis zum Abschluss der Spendengütesiegelprüfung einen Jahresbericht (auch genannt: Rechenschaftsbericht oder Tätigkeitsbericht). Der Jahresbericht stellt die Tätigkeit der Organisation umfassend dar und enthält darüber hinaus eine Selbstdarstellung der Organisation und die Nennung der verantwortlichen Personen für die Verwendung der Spenden, für die Spendenwerbung und für den Datenschutz. Außerdem beinhaltet der Jahresbericht einen Finanzbericht, der eine schlüssige und vollständige Darstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.
- Finanzbericht:
Der jährliche Finanzbericht, der eine schlüssige und vollständige Darstellung der Einnahmen und Ausgaben bezweckt, ist zumindest folgendermaßen zu gliedern:
Mittelherkunft
I. Spenden
a. ungewidmete
b. gewidmete
III. betriebliche Einnahmen
a. betriebliche Einnahmen aus öffentlichen Mitteln
b. sonstige betriebliche Einnahmen
IV. Subventionen und Zuschüsse der öffentlichen Hand
V. Sonstige Einnahmen
a. Vermögensverwaltung
b. sonstige andere Einnahmen, sofern nicht unter Punkt I. bis IV. enthalten
VI. Auflösung von Passivposten für noch nicht widmungsgemäß verwendete Spenden bzw Subventionen
VII. Auflösung von Rücklagen
Mittelverwendung
I. Leistungen für statutarisch festgelegte Zwecke
IV. Sonstige Ausgaben, sofern nicht unter I. bis III. enthalten
V. Zuführung zu Passivposten für noch nicht widmungsgemäß verwendete Spenden- bzw Subventionen
VI. Zuführung zu Rücklagen
VII. Jahresüberschuss
Die Empfehlung für die Zuordnung und Darstellung von Ausgaben im Rahmen der Spendengütesiegelprüfung ist zu beachten.
Anmerkung: Erläuterung zu Kriterium 34.1 Finanzbericht siehe Anlage 1 unten.
- Auf Anfrage eines Spenders wird ein Jahresbericht durch die Organisation zur Verfügung gestellt.
- Die einem Spender und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemachten Informationen entsprechen der eingegangenen Informationspflicht und ergeben ein wahres Bild über die Non Profit Organisation.