Wie komme ich zum Österreichischen Spendengütesiegel?
Wer kann das Spendengütesiegel beantragen?
In Österreich ansässige, gemeinnützige Non-Profit-Organisationen (NPOs), die bestimmte formelle Standards erfüllen, können das Spendengütesiegel jederzeit bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) beantragen.
Die Schritte zum Spendengütesiegel
- Die NPO stellt einen Antrag an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
- Die NPO beauftragt einen Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) mit der Prüfung.
- Der Prüfer informiert die KWT, dass er den Auftrag angenommen hat.
- Der Wirtschaftstreuhänder prüft, ob die NPO alle Voraussetzungen erfüllt.
- Der Prüfer bestätigt – wenn die Prüfung positiv ausgefallen ist – dass die NPO alle Voraussetzungen erfüllt.
- Die NPO überweist die Bearbeitungsgebühr an die KWT.
- Die NPO erhält eine Spendengütesiegel-Urkunde sowie eine Anleitung zum Download des OSGS-Logos samt der jeweiligen Registriernummer.
Die erforderlichen Formulare finden Sie hier als Download.
Die Kriterien und Standards können Sie hier finden.
Wie wird geprüft? Die Prüfbereiche
Jede Spendenorganisation, die das Spendengütesiegel führt, hat eine strenge Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftstreuhänder hinter sich. Diese Prüfung umfasst sieben Prüfbereiche:
- Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- Internes Kontrollsystem
- Satzungs- und widmungsgemäße Mittelverwendung
- Sparsamkeit & Wirtschaftlichkeit
- Finanzpolitik
- Personalwesen
- Lauterkeit der Werbung, Ethik der Spendenwerbung
Umfassende Prüfung: 300 Einzelfragen
Insgesamt basiert die Prüfung auf 35 speziell ausgearbeiteten Kriterien und erstreckt sich auf über 300 Einzelfragen. Die Organisation wird also umfassend durchleuchtet. Verläuft die Prüfung positiv, verleiht die KWT das Spendengütesiegel mit einer individuellen Registriernummer. Die Prüfung muss jährlich wiederholt werden.
Welche Kosten fallen an?
Um ein Spendengütesiegel verliehen zu bekommen, muss die NPO vorab eine Bearbeitungsgebühr an die KWT entrichten, und zwar EUR 216,-. Wenn die Spendeneinnahmen unter EUR 100.000,- jährlich liegen, beträgt die Gebühr EUR 81,-. Daneben wird ab 2012 ein zweckgewidmeter Werbekostenbeitrag von EUR 50,- p.a. festgesetzt.
Die jährliche Erneuerung des Spendengütesiegels
Auf Grundlage des jeweils geltenden Kooperationsvertrages werden alle NPOs jährlich geprüft. Dadurch wird die Sicherheit für Spenderinnen und Spender weiter erhöht.
NPOs, die einmal eine Registriernummer erhalten haben, müssen sich also jährlich neu prüfen lassen, um das Gütesiegel auch weiterhin tragen zu dürfen. Dazu muss die betreffende NPO binnen 9 Monaten, in der Regel bis September des darauffolgenden Jahres, nach Abschlussstichtag der KWT eine neue Bestätigung durch den Wirtschaftstreuhänder vorlegen.
Wird diese Frist versäumt, verliert die NPO die Berechtigung zur Führung des Spendengütesiegels.
Zu beachten ist auch, dass sich die Spendengütesiegelprüfung auf das dem Vergabe- bzw. dem Verlängerungsjahr vorangehende Rechnungsjahr beziehen muss.
Beispiel: Verlängerung im Jahr 2013, Rechnungsjahr 2012 als Basis für die Prüfung.
