Wie funktioniert das Österreichische Spendengütesiegel?

Warum gibt es das Österreichische Spendengütesiegel?

Österreichs Non-Profit-Organisationen (NPOs) müssen immer mehr Aufgaben im Dienste der Allgemeinheit wahrnehmen. Daher war es den Initiatoren des Spendengütesiegels wichtig, anspruchsvolle Kontroll-Standards für alle Spendenorganisationen zu definieren und größte wirtschaftliche Sorgfalt zu fördern, um das Vertrauen der Menschen in die NPOs zu sichern und zu stärken.

Die Organisationen, die mit dem Spendengütesiegel ausgezeichnet sind, erfüllen objektive und nachprüfbare Standards bei der Aufbringung wie auch bei der Verwaltung ihrer Spenden.

Mit Erfolg: Die Zahl jener Organisationen, die das Spendengütesiegel beantragen und die strenge Spendengütesiegelprüfung von einem unabhängigen, externen Prüfer durchführen lassen, steigt kontinuierlich an. Immer mehr NPOs tragen diese einzigartige Auszeichnung. Mittlerweile entspricht das Spendenaufkommen der mit dem Spendengütesiegel versehenen Organisationen zusammen über 80 % des österreichischen Spendenvolumens.

Den Initiatoren und Trägern des Spendengütesiegels sind folgende Ziele und Grundsätze wichtig:

  • Höchstmaß an Spenden-Sicherheit für die Spenderinnen und Spender
  • Qualitätssteigerung im Spendenwesen
  • Flexibilität und laufende Verbesserung bei der Anwendung
  • Dezentrale Prüfungen („vor Ort“)
  • Strenger als die relevanten Gesetze
  • Verpflichtung der NPO zur Transparenz gegenüber Spenderinnen und Spendern, der Öffentlichkeit, öffentlichen Stellen, Subventionsgebern und Partner/innen
  • Sicherung des Vertrauens und Bewusstseins für die Arbeit der spendensammelnden Organisationen
  • Unabhängigkeit von staatlichen Stellen
  • Offen für alle Non-Profit-Organisationen – unabhängig von Rechtsform, Größe und Tätigkeitsbereich

Die Grundlage des Österreichischen Spendengütesiegels: Der Kooperationsvertrag zwischen der KWT und den NPO-Dachverbänden

Der Kooperationsvertrag wurde von der KWT und den NPO-Dachverbänden 2001 gemeinsam entwickelt und wird seitdem von ihnen laufend evaluiert und an neue Qualitäts- und Prüferfordernisse angepasst. Der Kooperationsvertrag enthält die Qualitätsstandards und Kriterien, die von den antragstellenden NPOs bei der Spendenmittelaufbringung und Spendenmittelverwaltung zu erfüllen sind.

Organisationen, die das Spendengütesiegel anstreben, müssen diesen Vertrag mit den Qualitätsstandards, -kriterien und der darin geregelten Schiedsgerichtsbarkeit mit ihrer Unterschrift akzeptieren.

Qualitätssicherung und Prüfung der Prüfer

Bei berechtigten Zweifeln am Ergebnis der Prüfung kann die KWT die Vergabe eines Spendengütesiegels an eine NPO verweigern und weitere Unterlagen anfordern oder Nachbesserungen verlangen. Im Streitfall kann die KWT, auf eigene Kosten, eine weitere Prüfung veranlassen.

Darüber hinaus unterzieht die KWT pro Jahr mindestens fünf Kanzleien, die Spendengütesiegel-Prüfungen durchführen, einer Qualitätskontrolle. Einmal pro Jahr wird ein Ergebnisbericht dieser Überprüfungen an die Kooperationspartner übergeben.