Was sind die wichtigsten Kriterien?

Die wichtigsten formalen Voraussetzungen und Kriterien, die eine Organisation erfüllen muss, um das Spendengütesiegel zu erlangen, sind:

  1. Die Organisation ist in Österreich ansässig und besitzt eine österreichische oder EU- oder EWR-Rechtsform.
  2. Die Organisation verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke oder die NPO beschäftigt sich ausschließlich mit der Sammlung von Spenden mit dem Ziel der Weitergabe an andere Organisationen im Sinne der §§ 34 ff BAO.
  3. Die Organisation verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen mit internem Kontrollsystem und einen dem Organisationsumfang entsprechenden Abschluss des Rechnungswesens.
  4. Die Organisation verfügt über eine ausformulierte Selbstdarstellung. Die Selbstdarstellung gibt Auskunft über Rechtsform, Ziele und Zwecke der Organisation, benennt Personen, welche die Organisation nach außen vertreten und Gremien, die über die Verwendung der Gelder entscheiden.
  5. Die Leitung ist einem übergeordneten Kontrollorgan verantwortlich. Die Mitglieder des Kontrollorgans dürfen kein persönliches finanzielles Interesse an der Organisation haben. Die Leitung darf kein persönliches finanzielles Interesse haben, das über das festgelegte Gehaltsschema hinausreicht.
  6. Persönliche Verflechtungen von Mitgliedern des Leitungs- und des Kontrollorgans mit kommerziellen Unternehmungen, die in einer geschäftlichen Beziehung zur Organisation stehen, sind offen zu legen. Die Verfolgung des Organisationszwecks in Entsprechung oder im Sinne der §§ 34 ff BAO und sonstige Geschäftstätigkeiten der Organisation werden getrennt dargestellt. Bei Vorliegen von gewerblicher Tätigkeit durch eine Organisation wird dafür ein getrennter Organisationszweig und Buchhaltungskreis geführt.
  7. Die Organisation entscheidet grundsätzlich in eigener Verantwortung über die Verwendung ihrer Spenden oder ist in die Entscheidung über die Verwendung eingebunden (z.B. bei internationalen Organisationen)
  8. Die Organisation verfügt über ein in den zuständigen Gremien beschlossenes und dokumentiertes internes Kontrollsystem.
  9. Die Organisation dokumentiert ein Gehaltsschema, nach dem ihre Dienstnehmer entlohnt werden.
  10. Die Organisation verfügt über ein eigenes Bankkonto.
  11. Die Organisation benennt eine/n Datenschutzbeauftragte/n, der für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verantwortlich ist.
  12. Die Organisation benennt eine/n Verantwortliche/n für die Werbemaßnahmen.
  13. Die Organisation verfügt über einen eigenen Internetauftritt, auf dem zumindest die Selbstdarstellung und der aktuelle Jahresbericht leicht auffindbar abgerufen werden können.

Welche Bereiche werden geprüft?

Im Zuge der Prüfung einer Organisation durch einen organisationsexternen Prüfer werden besonders folgende sieben Bereiche betrachtet:

  1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung;
  2. Internes Kontrollsystem in der jeweiligen Entwicklungsstufe, auch die Trennung von Geschäftsführungs-Aufgaben und Kontroll-Aufgaben;
  3. Satzungsgemäße und widmungsgemäße, d.h. den Werbemaßnahmen entsprechende Verwendung der Spenden;
  4. Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Aktionszweck im Spendenbereich;
  5. Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung von Spenden;
  6. Personalwesen der Organisation;
  7. Lauterkeit der Werbung und Regelung der Verantwortlichkeit dafür; d.h. Grundsätze für die Übernahme der Verantwortung für korrektes und ethisches Spendenwerben.

Die vollständige Liste der Kriterien und Standards können Sie hier downloaden: Kriterienkatalog, gültig ab 1.1.2012