Häufige Fragen & Antworten

  • Wer steht hinter dem Spendengütesiegel?

    Hinter dem Spendengütesiegel stehen sechs führende Dachverbände von Non-Profit-Organisationen:

    und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

    Gemeinsam bilden sie die Kooperationspartner, welche das System der Standards für NPO in den Bereichen Spendenmittelaufbringung und Spendenmittelverwaltung sowie den Kriterienkatalog für Spenden sammelnde Organisationen zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels entwickelt haben und laufend weiterentwickeln.

  • Müssen alle spendenwerbenden NPOs das Spendengütesiegel tragen?

    Nein – die Spendengütesiegelprüfung erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle NPO, welche die Spendenabsetzbarkeit beim Finanzamt beantragen und große Vereine, deren Umsätze eine bestimmte Höhe übersteigen, müssen ihren Rechnungsabschluss jährlich prüfen lassen. Die Prüfung zur Erlangung des Spendengütesiegels geht aber weit darüber hinaus.

  • Wie lange ist das Spendengütesiegel gültig?

    Eine Organisation ist berechtigt das Spendengütesiegel jeweils für ein Jahr zu führen. Danach muss sie jährlich eine Prüfung durchführen lassen, um das Spendengütesiegel weiter führen zu dürfen.

    Die aktuelle Liste aller spendengütesiegelführenden Organisationen finden Sie hier (die Liste wird laufend aktualisiert)

  • Was kostet das Spendengütesiegel?

    • Bearbeitungsgebühr: € 81,- (bei Spendeneinnahmen unter € 100.000,-/Jahr) bzw. € 216,- (bei Spendeneinnahmen ab € 100.000,-/Jahr). Daneben wird ab 2012 ein zweckgewidmeter Werbekostenbeitrag von € 50,- p.a. festgesetzt.
       
    • Honorar des Wirtschaftstreuhänders (ist von der NPO mit diesem direkt zu vereinbaren)

     

  • Sind Spenden an alle Non-Profit-Organisationen mit Spendengütesiegel automatisch steuerlich absetzbar?

    Nein, die Spendenabsetzbarkeit ist unabhängig vom Spendengütesiegel.

    Steuerlich absetzbar sind Spenden an Non-Profit-Organisationen, die auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen aufscheinen. Darunter befinden sich auch viele NPO, die das Spendengütesiegel tragen, aber nicht alle Organisationen auf der Liste haben auch das Spendengütesiegel.

  • Was ist eine Non-Profit-Organisation (NPO)?

    Unter NPOs werden hier Organisationen verstanden, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und auf die folgende Mindestkriterien zutreffen:

    • sie verfügen über ein Mindestmaß an formaler Organisation samt Rechtsform und unterscheiden sich von spontanen Initiativen, die lediglich temporär und anlassbezogen in Erscheinung treten;
    • es handelt sich um private, also nicht-staatliche Organisationen, die allerdings durch öffentliche Stellen finanziert werden können;
    • die Einnahmen der Organisation werden für den Organisationszweck verwendet, es erfolgt keine Ausschüttung von Überschüssen an Mitglieder oder Eigentümer;
    • die Entscheidung über die Mittelverwendung liegt bei der Organisation selbst oder sie ist – bei internationalen Organisationen – zumindest in die Entscheidung darüber eingebunden;
    • es gibt ein Mindestmaß an Freiwilligkeit, die sich auf ausführende Tätigkeiten, auf Funktionärstätigkeiten oder auf freiwillige Zuwendungen in Form von Geld- oder Sachspenden bezieht.

    Ohne ihren Einsatz und ihr Engagement würden weite Teile unserer Gesellschaft nicht funktionieren.

    NPOs sind in Österreich meist als „Verein“, aber auch als „Stiftung“, „gemeinnützige Kapitalgesellschaft“ oder als „Genossenschaft“ organisiert. Im Jahr 1960 gab es in Österreich 42.269 Organisationen die als „Verein“ geführt wurden. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2008 bereits 112.945 Vereine (Quelle: NPO-Institut)

  • Kann das Spendengütesiegel einer NPO auch aberkannt werden?

    Die Regelungen des Spendengütesiegels sehen vor, dass das Spendengütesiegel unter bestimmten Bedingungen aberkannt werden kann. Manchmal verzichten aber die NPO von sich aus darauf, einen neuerlichen Antrag zu stellen, wenn sie die Prüfkriterien nicht (mehr) erfüllen. Damit entfaltet das Spendengütesiegel gleichsam eine selbstreinigende Wirkung und sorgt für die Einhaltung hoher Qualitätsstandards unter den beteiligten NPO.

  • Was kann eine NPO tun, wenn sie meint, das Spendengütesiegel wurde ihr zu Unrecht verweigert oder aberkannt?

    Wenn sich eine NPO ungerecht behandelt fühlt, hat sie die Möglichkeit ein Schiedsgericht anzurufen, das über die Nicht-Verleihung, über den Entzug oder über die Nicht-Verlängerung der Berechtigung zur Führung des Österreichischen Spendengütesiegels entscheidet.

    Das Schiedsgericht besteht aus fünf Schiedsrichtern, von denen zwei von der KWT und zwei von den NPO-Dachverbänden nominiert werden. Der Vorsitzende wird von den Vertragspartnern gemeinsam bestellt.

    Dem Schiedsgericht gehören zurzeit folgende Personen an:
    Dr. Helmut Ornauer (Vorsitzender), Dr. Gerhard Prinz, Dr. Thomas Brandner, DI Franz Neunteufl, Mag. Hildegard Wipfel

    Ersatzmitglieder:
    Dr. Primus Österreicher, Mag. Andrea Schellner, Mag. Ernst Gläser, Dr. Günther Lutschinger

    Die Tätigkeit des Schiedsgerichts erfolgt ehrenamtlich.