Häufige Fragen und Antworten

1. Für Spendenorganisationen

  • Es gibt Spender:innen die Sicherheit, dass ihre Spenden widmungsgemäß verwendet werden.
  • Es bietet eine Entscheidungsgrundlage für potenzielle Spender:innen, Subventionsgeber, Firmenspenden.
  • Es fördert die Transparenz: Alle Non-Profit-Organisationen mit Spendengütesiegel veröffentlichen ihren Tätigkeitsbericht inklusive Finanzbericht im Internet.
  • Es gibt Sicherheit: Durch die Registriernummer kann die Gültigkeit des Gütesiegels überprüft werden.
  • Es sorgt für Qualität und die Verbesserung des internen Kontrollsystems der Spenden sammelnden Organisationen.

Alle in Österreich ansässigen spendensammelnden Non-Profit-Organisationen – unabhängig von Rechtsform, Größe und Tätigkeitsbereich, können das Spendengütesiegel beantragen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche neue, gemeinnützige NPOs gegründet. Mit der Wartefrist von drei Jahren stellt das Spendengütesiegel sicher, dass die Beurteilung der Vereine bereits an Hand der nachweislich gemeinnützigen Aktivitäten vorgenommen werden kann.

  1. Die NPO stellt einen Antrag an die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW)
  2. Die NPO beauftragt eine:n Wirtschaftstreuhänder:in mit der Spendengütesiegel-Prüfung
  3. der/die Wirtschaftstreuhänder:in informiert die KSW, dass er/sie den Auftrag angenommen hat
  4. der/die Wirtschaftstreuhänder:in prüft, ob die NPO alle Voraussetzungen erfüllt
  5. der/die Wirtschaftstreuhänder:in bestätigt – wenn die Prüfung positiv ausgefallen ist – dass die NPO alle Voraussetzungen erfüllt
  6. die NPO überweist die Bearbeitungsgebühr an die KSW
  7. die NPO erhält eine Spendengütesiegel-Urkunde sowie eine Anleitung zum Download des OSGS-Logos samt der jeweiligen Registriernummer
  1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
  2. Internes Kontrollsystem
  3. Satzungs- und widmungsgemäße Mittel-Verwendung
  4. Sparsamkeit & Wirtschaftlichkeit
  5. Finanzpolitik
  6. Personalwesen
  7. Lauterkeit der Werbung, Ethik der Spendenwerbung

Die Prüfung erfolgt auf Basis des vorangegangenen Rechnungsjahres beziehungsweise bei Neuverleihung der letzten drei Rechnungsjahre.

Die jährliche Prüfung muss bis spätestens 9 Monate nach dem Abschlussstichtag (z.B. 31. Dezember) abgeschlossen sein.

Im Verzeichnis der Wirtschaftstreuhänder auf der Website der KSW.

  • Die aktuellen Kosten für das Spendengütesiegel finden Sie hier.
  • Honorar des Wirtschaftstreuhänders (ist von der NPO mit diesem direkt zu vereinbaren)

Eine Organisation ist berechtigt das Spendengütesiegel jeweils für ein Jahr zu führen. Danach muss sie jährlich eine Prüfung durchführen lassen, um das Spendengütesiegel weiter führen zu dürfen.

Die aktuelle Liste aller spendengütesiegelführenden Organisationen finden Sie hier (die Liste wird laufend aktualisiert).

Das Spendengütesiegel prüft vor allem die Spendenverwendung, die Prüfung der Absetzbarkeit prüft nur das Vorliegen formaler Voraussetzungen. Grundsätzlich kann beides in einer Prüfung durchgeführt werden, allerdings sind nur Wirtschaftsprüfer:innen (und nicht Steuerberater:innen) berechtigt eine Bestätigung für die Absetzbarkeit auszustellen.

Ja, das Spendengütesiegel steht allen gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen NPOs offen, während die Spendenabsetzbarkeit nur einen sehr eingeschränkten Begünstigtenkreis kennt.

Die Einsatzmöglichkeiten des Spendengütesiegels gehen weit über den klassischen Print Bereich hinaus. So können Sie es z.B. in Ihre E-Mail Signatur hinein nehmen, auf die Website stellen, in E-Mail Newsletter, die Facebookseite, sowie auf jedes Foto, das Ihre Organisation veröffentlicht. Kurz gesagt, ist es einfach überall einsetzbar und schafft so Vertrauen und Sicherheit beim Spender.

Allerdings dürfen alle Werbemittel, die das Siegel enthalten nach dem Ablaufen der Frist – 9 Monate nach dem Abschlussstichtag des letzten Wirtschaftsjahres – nur bei einer neuerlichen Verleihung verwendet werden.

Wenn sich eine NPO ungerecht behandelt fühlt, hat sie die Möglichkeit ein Schiedsgericht anzurufen, das über die Nicht-Verleihung, über den Entzug oder über die Nicht-Verlängerung der Berechtigung zur Führung des Österreichischen Spendengütesiegels entscheidet.

Das Schiedsgericht besteht aus fünf Schiedsrichter:innen, von denen zwei von der KSW und zwei von den NPO-Dachverbänden nominiert werden. Der/die Vorsitzende wird von den Vertragspartner:innen gemeinsam bestellt.

Dem Schiedsgericht gehören zurzeit folgende Personen an:

Ing. Heinz Hödl (Vorsitzender), Dr. Thomas Brandner, Mag. Hannes Michael Saghy, DI Franz Neunteufl, Mag. Sabine Raab

Ersatzmitglieder:

Mag. Dr. Primus Österreicher, MMag. Dr. Wolfgang Wesener, Dr. Günther Lutschinger, Christoph Jordan BA

Die Tätigkeit des Schiedsgerichts erfolgt ehrenamtlich.

2. Über das Spendengütesiegel (allgemein)

  • Bestmögliche Transparenz für Spender:innen, Öffentlichkeit, öffentliche Stellen, Subventionsgeber etc.
  • Sicherheit für Spenderinnen und Spender, dass mit ihrer Leistung das passiert, was versprochen wurde
  • Offen für alle Non-Profit-Organisationen – unabhängig von Rechtsform, Größe und Tätigkeitsbereich

Hinter dem Spendengütesiegel stehen sechs führende Dachverbände von Non-Profit-Organisationen:

  • Arbeitsgemeinschaft der missionierenden Orden
  • Diakonie Österreich
  • FVA – Fundraising Verband Austria
  • IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen
  • KOO – Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission
  • Ökobüro – Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen
  • und die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).

Gemeinsam bilden sie die Kooperationspartner, welche das System der Standards für NPO in den Bereichen Spendenmittelaufbringung und Spendenmittelverwaltung sowie den Kriterienkatalog für Spenden sammelnde Organisationen zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels entwickelt haben und laufend weiterentwickeln.

Nein, die Spendengütesiegelprüfung erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle NPO, welche die Spendenabsetzbarkeit beim Finanzamt beantragen und große Vereine, deren Umsätze eine bestimmte Höhe übersteigen, müssen ihren Rechnungsabschluss jährlich prüfen lassen. Die Prüfung zur Erlangung des Spendengütesiegels geht aber weit darüber hinaus.

3. Für Spender:innen

Nein, nicht automatisch. Die Spendenabsetzbarkeit ist unabhängig vom Spendengütesiegel.

Steuerlich absetzbar sind Spenden an Non-Profit-Organisationen, die auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen aufscheinen. Darunter befinden sich auch viele NPO, die das Spendengütesiegel tragen, aber nicht alle Organisationen auf der Liste haben auch das Spendengütesiegel.

Unter NPOs werden hier Organisationen verstanden, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und auf die folgende Mindestkriterien zutreffen:

  • sie verfügen über ein Mindestmaß an formaler Organisation samt Rechtsform und unterscheiden sich von spontanen Initiativen, die lediglich temporär und anlassbezogen in Erscheinung treten;
  • es handelt sich um private, also nicht-staatliche Organisationen, die allerdings durch öffentliche Stellen finanziert werden können;
  • die Einnahmen der Organisation werden für den Organisationszweck verwendet, es erfolgt keine Ausschüttung von Überschüssen an Mitglieder oder Eigentümer;
  • die Entscheidung über die Mittelverwendung liegt bei der Organisation selbst oder sie ist bei internationalen Organisationen zumindest in die Entscheidung darüber eingebunden;
  • es gibt ein Mindestmaß an Freiwilligkeit, die sich auf ausführende Tätigkeiten, auf Funktionärstätigkeiten oder auf freiwillige Zuwendungen in Form von Geld- oder Sachspenden bezieht.

Ohne ihren Einsatz und ihr Engagement würden weite Teile unserer Gesellschaft nicht funktionieren.

NPOs sind in Österreich meist als „Verein“, aber auch als „Stiftung“, „gemeinnützige Kapitalgesellschaft“ oder als „Genossenschaft“ organisiert. Im Jahr 1960 gab es in Österreich 42.269 Organisationen die als ?Verein? geführt wurden. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2008 bereits 112.945 Vereine. (Quelle: NPO-Institut)

Die Regelungen des Spendengütesiegels sehen vor, dass das Spendengütesiegel unter bestimmten Bedingungen aberkannt werden kann. Manchmal verzichten aber die NPO von sich aus darauf, einen neuerlichen Antrag zu stellen, wenn sie die Prüfkriterien nicht (mehr) erfüllen. Damit entfaltet das Spendengütesiegel gleichsam eine selbstreinigende Wirkung und sorgt für die Einhaltung hoher Qualitätsstandards unter den beteiligten NPO.

Ein/e unabhängige/r, externe/r Wirtschaftstreuhänder:in (Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in).

Hier finden Sie eine Liste aller Non-Profit-Organisationen mit Spendengütesiegel, die laufend aktualisiert wird.

Jedes Spendengütesiegel-Logo hat eine Registriernummer. Mit dieser können Sie hier überprüfen, ob die Organisation berechtigt ist, das Spendengütesiegel zu führen.

Zusätzlich erteilt die KSW Auskunft, ob eine Organisation zum Führen des Österreichischen Spendengütesiegels berechtigt ist: Tel: +43 1 811 73 0

Den aktuellen Stand der Spendengütesiegel tragenden Organisationen finden Sie hier: www.osgs.at/organisationen-finden

Hier können Sie ebenfalls nach den Organisationen suchen und Informationen über diese einsehen.

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